Schutz- und Hygienekonzept PSSV-Aichach

Startseite Chronik Rundenwettkampf Termine Anfahrt Links Kontakt Personen Schutz- und Hygienekonzept PSSV-Aichach Hinweise PSSV Info und Auflagen PSSV Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Dokumentation Ihres Schießtrainings ReinigungsDesinfPlan-PSSV Kontakt

Schutz- und Hygienekonzept PSSV-Aichach


Zum Schutz unserer Besucher vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Werner Schade Tel.:08251/7897 E-Mail:   werner.schade@pssv-aichach.de


Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Vereinsgelände etc. fern.
Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).


1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m


Begrenzung der Personenzahl auf 2 Schützen auf dem 100m-Stand
Begrenzung der Personenzahl auf 3 Schützen auf dem 50m-Stand
Begrenzung der Personenzahl auf 2 Schützen auf dem 25m-Stand
Begrenzung der Personenzahl auf 2 Schützen in der Raumschießanlage 25m
Anmeldung der Schützen für feste Schießzeiten
Um Wartebereiche zu vermeiden, werden die Schützen gebeten, pünktlich zu erscheinen und das Gelände nach dem Schießen umgehend zu verlassen.
Unterweisung der Schützen über die Abstandsregeln
Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände


2. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) und Persönliche     Schutzausrüstung (PSA)


Schützen werden gebeten, eigene MNB mitzubringen. Ein Betreten der Schießanlage ohne MNB ist nicht gestattet.
Die MNB muss während der gesamten Zeit auf der Schießanlage getragen werden, außer, es befinden sich keine weiteren Personen im gleichen Raum. Ein Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.


3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle


Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber, ...) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
Von allen anwesenden Schützen werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht


Weitere Maßnahmen:


   4. Handhygiene


Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
Besucher werden gebeten, direkt nach dem Betreten der Anlage die Hände zu waschen.
Bereitstellung von hautschonender Seife
Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung


  5. Steuerung und Reglementierung des Besucherverkehrs


Um Wartezeiten zu Vermeiden und um den Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen einzuhalten, werden die Schießzeiten durch feste Termine vergeben. Diese sind durch die Besucher einzuhalten.


  6. Büro-Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice


Sämtliche Büro-Tätigkeiten werden, sofern möglich, durch die Organisatoren zu Hause durchgeführt.


  7. Zutritt vereinsfremder Personen zum Vereinsgelände


Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern und deren Gästen betreten werden. Dies ist am Zugang durch Beschilderung kenntlich gemacht.


  8. Sanitärräume


Die Sanitärräume stehen den Besuchern in erster Linie zum Waschen der Hände zur Verfügung
Eine weitere Verwendung der sanitären Anlagen wird der Standaufsicht gemeldet, so dass direkt im Anschluss eine Reinigung durchgeführt wird.


  9.Unterweisung der Besucher und aktive Kommunikation


Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.


  10. Erste-Hilfe


Sollte im Rahmen der Ersten Hilfe eine Wiederbelebungsmaßnahme erforderlich sein, wird auf Mund-zu-Mund- bzw. auf Munz-zu-Nase-Wiederbelebung verzichtet. Eine Herzdruck-Massage ist in diesem Fall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ausreichend.


  11. Sonstige Schutz- und Hygienemaßnahmen


Es findet nur ein eingeschränkter Ausschank statt!
Keine Speisen!
Keine Bedienung am Tisch!
Sitzplätze nur im Freien!
Die Schützen trainieren mit ihren eigenen Waffen. Leihwaffen werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt.
Auf den Indoor-Schießständen läuft während des Trainings die Lüftung auf hoher Stufe, so dass ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist.
Auf das Mitbringen von Begleitpersonen durch die Schützen ist nach Möglichkeit zu verzichten.
Sollte im Rahmen der Ersten Hilfe eine Wiederbelebungsmaßnahme erforderlich sein, wird auf Mund-zu-Mund- bzw. auf Munz-zu-Nase-Wiederbelebung verzichtet. Eine Herzdruck-Massage ist in diesem Fall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ausreichend.




Aichach 05.06.2020
________________________ _______________________________________
Ort, Datum Unterschrift -  Schützenmeister






Erstellt durch: Werner Schade  05.06.2020